Was ist Altersteilzeit?
Bei der Altersteilzeit wird bisherige Arbeitszeit um die Hälfe reduziert, um älteren Arbeitnehmer einen leichteren Übergang in die Rente zu ermöglichen. Diese Regelung erleichtert den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente erheblich. Auf diese Weise werden zum einen ältere Arbeitnehmer entlastet, andererseits kann der Arbeitgeber freiwerdende Arbeitsplätze neu besetzen, ohne wertvolles Wissen zu verlieren. Rechtliche Grundlage bildet das Altersteilzeitgesetz (kurz „AltTZG“).
Grundsätzlich handelt es sich bei der Altersteilzeit also um eine Teilzeitbeschäftigung. Unterschiede zur normalen Teilzeitarbeit ergeben sich aus besonderen Voraussetzungen wie insbesondere einem bestimmten Alter und einer mindestens dreijährigen Beschäftigung.
Für den Arbeitnehmer bedeutet die Altersteilzeit allerdings auch eine Reduktion der laufenden Bezüge, bedingt durch die Reduktion der Arbeitszeit. Um diesen Verlust teilweise auszugleichen, muss der Arbeitgeber das reduzierte Gehalt aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen.