Zeiterfassung – die gesetzlichen Regelungen in Österreich
Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt die Arbeitszeiten der ArbeitnehmerInnen. Mit 01.09.2018 treten einige wichtige Veränderungen der gesetzlichen Regelungen in Österreich in Kraft: Die tägliche Höchstarbeitszeit wird von 10 auf 12 Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden erhöht. Außerdem sind künftig wöchentlich bis zu 20 Überstunden erlaubt.
Die Zeiterfassung ist laut gesetzlichen Regelungen in Österreich verpflichtend
Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeiten seiner Angestellten zu dokumentieren. Der Beginn und die Dauer der geleisteten Arbeitsstunden sind festzuhalten. Beginn und Ende der Ruhepausen sind ebenfalls aufzuzeichnen. Mit 1 Jänner 2015 sind die gesetzlichen Regelungen in Österreich hinsichtlich Arbeitszeitaufzeichnung vereinfacht. Folgende drei Vereinfachungen der Zeiterfassung in Österreich sind gekommen:
1. Saldenaufzeichnungen
Jede ArbeitnehmerInnen, die überwiegend autonom Arbeitszeit- und Ort bestimmen können, brauchen den Beginn, das Ende und Ruhepausen nicht aufzuzeichnen. Für die Betroffenen reichen Saldenaufzeichnungen aus (d.h. Montag: 7 Stunden, Dienstag: 8h).
2. Aufzeichnung von Ruhepausen
Ausnahme: Der Arbeitgeber kann mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarungen über die Ruhepausen abschließen. In folgenden zwei Fällen fällt die Dokumentationspflicht weg:
- Wenn der Beginn und das Ende der Ruhepausen genau festgelegt wurde
- Ein Zeitraum vereinbart wurde, in welchem MitarbeiterInnen ihre Pausen nehmen dürfen.
Bei Abweichungen der Vereinbarungen müssen Ruhepausen aufgezeichnet werden.
3. Fixe Arbeitszeitaufteilung
Bei fixer Arbeitszeitaufteilung ist keine Aufzeichnung erforderlich, solange es zu keinen Abweichungen kommt. Am Ende des Monats, sowie auf Verlangen des Arbeitsinspektorats muss bestätigt werden, dass es keine Abweichungen gab.
Ihr TimeTrack Team.

Anja Bosiok ist Marketing Managerin bei TimeTrack und schreibt seit über drei Jahren über Zeitmanagement, moderne Arbeitswelt und digitale HR-Prozesse. Sie studierte Journalismus (Bachelor) sowie Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Magister) und verbindet redaktionelle Präzision mit tiefem Produktverständnis. Zuvor war sie als Content Managerin bei TimeTrack tätig und begleitet seitdem die Themen rund um Arbeitszeiterfassung und Personalorganisation – von der gesetzlichen Grundlage bis zur praktischen Umsetzung im Unternehmensalltag.



